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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - I-18 U 73/06   

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https://dejure.org/2006,17395
OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - I-18 U 73/06 (https://dejure.org/2006,17395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2006 - I-18 U 73/06 (https://dejure.org/2006,17395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2006 - I-18 U 73/06 (https://dejure.org/2006,17395)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablieferung von Transportgut im frachtrechtlichen Sinne durch Abstellen eines verschlossenen Lastkraftwagens (Lkw) an der Rampe eines Lagers; Berechtigung zum Abstellen eines verschlossenen Lkws an der Rampe eines nicht besetzten Lagers durch Vereinbarung; Pflicht zur ...

  • Judicialis

    HGB § 425; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 435; ; HGB § 438 Abs. 1; ; HGB § 449 Abs. 2; ; HGB § 449 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; KVO § 16 Abs. 4; ; KVO § 16 Abs. 4 Satz 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 425 Abs. 1
    Keine Haftung des Frachtführers nach § 425 Abs. 1 HGB nach vereinbarungsgemäßer Ablieferung des Frachtgutes auf unbewachtem Lager

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 5 Ss 330/94

    Herzerkrankung; Atemnot; Unglücksfall; Fahrgast; Bus; Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06
    Den Willen zur Sachherrschaft hatte die C. für die Fälle von Nachtanlieferungen zu ihrem personell noch nicht besetzten Lager allgemein im vorhinein gegenüber der Klägerin und der Beklagten erklärt (vgl. Koller, a.a.O., § 425 HGB Rdnr. 32 und OLG Stuttgart, TranspR 1995, 81).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines Frachtgutes - Schaden am Speditionsgut

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06
    Die Ablieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78

    Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06
    Die Ablieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284).
  • OLG Köln, 13.12.1994 - 22 U 148/94

    Kein Ersatzanspruch bei Beschädigung des Frachtgutes nach Auslieferung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06
    Die Ablieferung ist hiernach ein zweigliedriger Akt, der die Möglichkeit einer durch den Frachtführer ungestörten Sachherrschaft des Empfängers und das Element des Einverständnisses des Empfängers mit der Übernahme der Sachherrschaft umfasst (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1995, 736 m.w.N.; Koller, TranspR, 5. Aufl., § 425 HGB Rdnr. 24).
  • OLG Bremen, 13.07.2018 - 2 U 78/17

    Haftung für Güterschäden: Entwendung eines Containers nach dessen

    Der Empfänger braucht das Transportgut nicht bereits körperlich ergriffen zu haben; es muss lediglich mit seinem Einverständnis so für ihn bereit gestellt worden sein, dass er ohne weitere Hindernisse die Sachherrschaft erwerben kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2006 - I-18 U 73/06 -, Rdnr. 48, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Januar 2003 - 3 U 168/02 -, Rdnr. 10, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 10.06.2009 - L 18 U 73/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27691
LSG Bayern, 10.06.2009 - L 18 U 73/06 (https://dejure.org/2009,27691)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.06.2009 - L 18 U 73/06 (https://dejure.org/2009,27691)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - L 18 U 73/06 (https://dejure.org/2009,27691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - MdE - Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - Verschlimmerung der Unfallfolgen - Nachweis - hinreichende Wahrscheinlichkeit - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - kein Nachweiserfordernis einer ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verschlimmerung von Unfallfolgen bei Verschlechterung der Hirnleistungsstörung im Hinblick auf die Höhe der Erwerbsfähigkeit; Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit eines aus drei Metern Höhe von einem Dachstuhl Abgestürzten mit Gleichgewichtsstörung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2009 - L 18 U 73/06
    Es ist hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität nämlich nicht darauf abzustellen, ob eine alternative unfallunabhängige Ursache für die Beschwerden bewiesen ist, sondern ob ein Zusammenhang zwischen dem Unfall als wesentlicher Ursache und den Beschwerden mit der erforderlichen Gewissheit feststellbar ist (BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = BSGE 96, 196).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2009 - L 18 U 73/06
    Eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse liegt nicht vor, insbesondere ergibt sie sich nicht daraus, dass zwischenzeitlich andere Erfahrungswerte für die Einschätzung der MdE zu berücksichtigen sind (BSG vom 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 5 = BSGE 82, 212).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 2 U 342/06

    Anwendbarkeit der RVO - Versicherungsfall vor 1.1.1997 - Überprüfungsverfahren -

    Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers sind die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO), da der Versicherungsfall vor dem 01. Januar1997 und damit vor Inkrafttreten des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuchs eingetreten und über Leistungen vor dem 01.01.1997 zu entscheiden ist (so auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Juni 2009, L 18 U 73/06, und Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2006, L 10 U 3308/03, zitiert nach juris).
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